25.11.2019
Für was die vier Buchstaben BTHG stehen, wissen meist nur Experten: das Bundesteilhabegesetz. Für ihre Mitarbeitenden und Klienten hat die BBT-Gruppe eine kurze Einführung in das Bundesteilhabegesetz erstellt. Die Präsentation "Da wo ich leben will" ist jetzt auch online abrufbar.
Auf das Wesentliche heruntergebrochen geht es dem Bundesteilhabegesetz um die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen. Dafür muss eine volle und wirksame Teilhabe sowie selbstbestimmte Lebensführung sichergestellt werden. Jeder sollte in der Lage sein, alles zu tun, was seine Altersgenossen auch können, und an allen Lebensbereichen teilzuhaben wie ein Mensch ohne Beeinträchtigungen.
In den letzten Jahrzehnten wurden viele kleine Schritte gegangen, um von der Fremd- hin zur Selbstbestimmung zu kommen. Die Dimensionen des BTHG sind dagegen enorm. Die Umsetzung der umfangreichen gesetzlichen Änderungen begannen 2017/18 und werden noch bis ins Jahr 2023 reichen. Der nächste Schritt ist ab dem 1. Januar 2020 die Trennung von fach- und existenzsichernden Leistungen. Danach werden Kosten für Fachleistungen direkt an den Leistungserbringer gezahlt, während der Klient das Geld für die existenzsichernden Leistungen, sprich Wohnung und Essen, selbst verwaltet. Bisher wurde alles an den Leistungserbringer gezahlt.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit einer Behinderung. Definiert sind acht Lebensbereiche, in denen man beeinträchtigt sein kann, zum Beispiel Lernen und Wissensanwendung, Selbstversorgung oder Mobilität. In diesen muss der Bedarf individuell für jeden ermittelt werden. Sind mehrere Abschnitte beeinträchtigt, wird gemeinsam mit dem Klienten ein Teilhabeplan aufgestellt, der den Bedarf an Leistungen beschreibt und welche Leistungserbringer einbezogen werden. Allein der Klient entscheidet, in was er gefördert werden möchte und von wem - pauschalisierte Rundumversorgung wird es zukünftig nicht mehr geben.
Dadurch ändert sich in den Einrichtungen einiges, denn bisher stationäre Einrichtungen werden nun als besondere oder gemeinschaftliche Wohnformen geführt: Es wird nicht mehr pauschal abgerechnet, sondern es wird für jeden Bewohner einzeln berechnet, was er braucht und was dies kostet. Auch müssen die Klienten nicht mehr alle Leistungen bei einem Anbieter beziehen: Sie können beispielsweise in einer Einrichtung der BBT-Gruppe
wohnen und einen externen Pflegedienst beauftragen. Die Ausrichtung der psychiatrischen Dienste wird sich insgesamt ändern: Sozialraum- und Quartiersarbeit sowie vernetzte Angebote stehen auf der Agenda.