Die dreijährige Ausbildung (sechs Semester)
gliedert sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben der Logopäden -
Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO)) in einen praktischen (2100 Unterrichtseinheiten (UE)) und einen theoretischen (1740 UE) Teil.
Der Umfang des theoretischen Unterrichts nimmt im Laufe der drei Jahre ab, während praktische Anteile stetig zunehmen.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e.V. BDSL und haben uns damit verpflichtet, den dort hinterlegten Qualitätsstandards zu entsprechen."
Dazu gehört der theoretische Unterricht in den logopädischen Störungsbildern
Weitere Fächer
In der Regel erfolgt mind. eine schriftliche oder mündliche Lernzielkontrolle pro Fach zur Vorbereitung auf das Examen.
Die Schule für Logopädie unterhält eine eigene Ambulanz, in der logopädische Therapien in verschiedenen Störungsbildern durchgeführt werden. Dies ermöglicht die vorgeschriebene praktische Ausbildung innerhalb der Einrichtung.
Praxis der logopädischen Befunderhebung und Therapieplanung
Zur Lernzielkontrolle werden im Laufe der Ausbildung fünf praktische Prüfungen (Behandlungsproben) pro SchülerIn durchgeführt.
Die praktische Ausbildung in der Schule wird ergänzt durch externe Praktika und verschiedene Einsätze in anderen Abteilungen des Katholischen Klinikums (z.B. HNO oder Stroke Unit).
An die ersten fünf Semester schließt sich jeweils ein externes Praktikum mit unterschiedlichen Schwerpunkten in einer logopädischen Einrichtung an.
Die externen logopädischen Praktika dienen der Vertiefung und
Ergänzung der an der Schule erarbeiteten Inhalte und bieten die Chance,
auch andere Behandlungsmethoden, als die in der Schule gelehrten, kennen
zu lernen.
Das staatlich anerkannte Examen findet am Ende der dreijährigen Ausbildung statt. Es gliedert sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Die einzelnen Prüfungen verteilen sich auf einen Zeitraum von ca. 10 Wochen. Die einzelnen Prüfungsteile werden von der LogAPro vorgegeben:
Schriftliche Prüfung:
Mündliche Prüfung:
Praktische Prüfung:
Alle drei Teile müssen bestanden werden, Wiederholungsprüfungen sind möglich (gemäß gesetzlicher Vorgaben).
Nach bestandener Prüfung sind die AbsolventInnen berechtigt, die
gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Logopädin/Logopäde zu führen und
als Logopädin/Logopäde zu arbeiten.
Jeweils am 1. Oktober eines jeden Jahres.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und findet in Vollzeit statt.