Niemand wünscht es sich für seine Angehörigen oder gar sich selbst: vollstationäre Pflege. Aber manchmal ist dies unvermeidlich. Sobald eine Pflegestufe zugeordnet worden ist, übernimmt die zuständige Krankenkasse einen festen Kostensatz für die Unterbringung in unserem Seniorenzentrum. Die Restzahlung erfolgt in Eigenbeteiligung. Sollten Rente/Pension oder die Unterstützung durch die Familie nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen. - Wir helfen Ihnen gern dabei!
Übersicht der Heimkosten im vollstationären Pflegebereich.
(Die Tagessätze der Kurzzeitpflege finden Sie unter dem gleichnamigen Punkt.)