Zur Unternehmensseite
20.03.2020 / aktualisiert 10.08.2020

Medizin aus dem App-Store

Unsere Welt wird digitaler, die Medizin auch. Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz können Ärzte seit diesem Jahr Gesundheitsapps verschreiben. Dr. Norbert Bradtke, Chefarzt und Diabetologe im St.-Marien-Hospital Marsberg, erklärt im Interview, wie Apps etwa Diabetiker im Alltag unterstützen können.

Dr. Bradtke, gibt es Apps, die wirklich helfen können?

Es gibt zwei Arten von Apps, solche, die Wissen vermitteln, und die, die konkrete Hilfestellungen im Alltag bieten. Erstere können einem Patienten, der die Diagnose Diabetes erhält, Grundlagen erläutern und das Thema näher bringen. Eine Ernährungsapp mit Kohlenhydratrechner kann hingegen eine konkrete Hilfestellung sein. Früher haben insulinpflichtige Diabetiker ihr Essen abgewogen, um die enthaltenen Kohlenhydrate zu berechnen, und die dementsprechende Insulinmenge zu spritzen. Heute läuft niemand mehr mit einer Waage umher. Apps helfen beim schnellen Abschätzen der Kalorienund Kohlenhydratmenge in den täglichen Lebensmitteln.

Werden Apps Patientenschulungen in Zukunft ablösen? 

Apps können niemals eine Schulung ersetzen. Neben der Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten durch Arzt und Diabetesberaterin stellt auch der Austausch innerhalb der Gruppe eine ungemein wertvolle Bereicherung dar. Die Apps sind praktikable Lösungen, mit denen Diabetiker das umsetzen können, was sie in der Schulung gelernt haben.

Gibt es auch Vorteile für Ärzte? 

Apps ermöglichen einen einfacheren Zugang vor allem zu jüngeren Patienten, für die es völlig normal ist, ihr Leben über das Smartphone zu organisieren. Je jünger die Patienten sind, desto eher kann man sie auf diesem Wege motivieren, ihre Werte auch zu dokumentieren. Wenn ich eine 18-Jährige darum bitte, viermal am Tag ihre Werte in ein Tagebuch einzutragen, wird sie es wahrscheinlich nicht regelmäßig machen. Ihr Smartphone hingegen hat sie ständig dabei und Apps mit Diabetestagebüchern bieten diesbezüglich einen alltagspraktischen Zugangsweg. Darüber hinaus hat die zunehmende digitale Vernetzung der Messgeräte der Art und Weise der Blutzuckerdokumentation eine ganz neue Qualität verliehen. Der Einsatz von Gewebszuckersensoren, die Patienten zum Beispiel als kleine weiße Knöpfe am Oberarm tragen, ist erst durch die Verwendung von Algorithmen und digitaler Dokumentationssoftware möglich geworden.

Einem technischen Hilfsmittel darf man niemals blind vertrauen.

Was müssen Patienten bei der Anwendung beachten? 

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen einem gemessenen Blutzucker- und Gewebszuckerwert zu berücksichtigen. Wenn Sie zum Beispiel ein Stück Kuchen essen, wird der Blutzucker schneller ansteigen als der Gewebszucker. Außerdem ist die Messung des Gewebszuckers in den tiefen und hohen Grenzbereichen nicht mehr so verlässlich wie eine dann empfehlenswerte Blutzuckermessung. Trotz der unbestreitbaren Vorteile einer mehrfach am Tag möglichen stichfreien Gewebszuckermessung dürfen die Patienten einem technischen Hilfsmittel keinesfalls blind vertrauen. Wenn man sich unkritisch auf ein Navigationssystem verlässt, kann die Fahrt in einem Flussbett enden. Der kürzliche Fall eines defekten Gewebszuckersensors bei einem diesbezüglich unkritischen Patienten ließ diesen fast in ein diabetisches Koma rutschen. Wenn man die Werte und Ergebnisse jedoch zu interpretieren weiß, sind die Sensoren und Apps eine unglaubliche Erleichterung im Alltag.

Kann ich Daten per App an den Arzt schicken und kurzfristig eine Rückmeldung bekommen, wenn mich Werte beunruhigen? 

Grundsätzlich geht das, datenschutzrechtlich ist dieser Transfer aber nicht unbedenklich. Neue Apps bieten für Patienten mit Gewebszuckersensoren die Möglichkeit, ihre Messwerte und Glukosealarme mit ihrem Arzt oder der Diabetesberaterin zu teilen. Viele Patienten wünschen jedoch weiterhin den persönlichen Kontakt

Gesundheitsapp auf Rezept

Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz können Ärzte versorgungsfördernde Apps verschreiben, die auch von den Krankenkassen erstattet werden. Die Apps müssen bestimmte Kriterien erfüllen und einen festgelegten Prozess durchlaufen, damit die Versicherten die digitalen Gesundheitsanwendungen nutzen können. Als erste Instanz prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die App auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität. Fällt dies positiv aus, tragen die Kassen ein Jahr lang die Kosten für Verschreibungen dieser App. In dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die Anwendung einen konkreten gesundheitlichen Nutzen hat. Dabei reichen jedoch Anwendungsbeobachtungen, Expertenmeinungen oder auch Fallberichte aus, bemängeln Experten und fordern wissenschaftliche Studien. Viele Apps sind datenschutzrechtlich bedenklich, lesen Sie sich daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr genau durch, ob Ihre Daten an Dritte weitergeleitet werden.

Welche Patienten nutzen die digitalen Angebote heute schon?

Tendenziell nutzen es eher Jüngere bis hin zur Babyboomer-Generation. Es gibt aber auch immer wieder Ältere, die sehr technikaffin sind und Neues ausprobieren.

Ist es ethisch vertretbar, Apps zu verschreiben, wenn der Patient allein durch den Download sensible Daten preisgibt? 

Das liegt in der persönlichen Verantwortung jedes Einzelnen. Vor allem Jüngere haben durch die tägliche Nutzung sozialer Netzwerke weniger Probleme, ihre doch sehr persönlichen Daten mit Familie, Freunden und dem Hersteller der App auszutauschen. Es gibt aber auch Patienten, die kritischer im Umgang mit ihren Gesundheitsdaten sind. Einige meiner Patienten verzichten daher bewusst bei der Gewebszuckermessung auf die Vernetzung mit dem Smartphone und nutzen ein einfaches Scangerät.

Ältere setzen die Technik eher weniger ein, Jüngere vielleicht zu unkritisch - können Sie als Arzt das regulieren? 

Es ist gerade die individuelle persönliche Beratung, die den Patienten dabei helfen soll, eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Entscheidung zu treffen. Vor vier Wochen habe ich eine 74-jährige Patientin mit einer modernen Insulinpumpe versorgt, die sensorgesteuert arbeitet. Sie hat sich nach 54 Jahren Blutzuckermessung auf die Gewebszuckermessung eingelassen und findet sie einfach toll. Das heißt für mich, dass man Älteren mehr Angebote in der Richtung machen und Jüngere vermehrt davor warnen sollte, zu sorglos mit ihren Daten umzugehen. Um es frei nach Aristoteles zu sagen: "Die Wahrheit liegt in der Mitte".

Unter www.diadigital.de finden Sie Apps, die von der Arbeitsgruppe Diabetes und Technologie empfohlen wurden.

Wie behalten Sie bei mehr als 10.000 Gesundheitsapps den Überblick? Lassen sich überhaupt Empfehlungen aussprechen? 

Der Menge an Angeboten können wir gar nicht nachhalten, deswegen orientieren wir uns an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Diabetes und Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Sie vergibt im Diabetesbereich das Gütesiegel DiaDigital an Apps, die zum Beispiel der Therapieunterstützung in Form von digitalen Diabetestagebüchern oder Nährwerttabellen mit Kohlenhydratabschätzhilfen dienen. Grundsätzlich bietet die Kombination aus Messgerät und Smartphone mehrere Vorteile. Die Patienten müssen kein zusätzliches Gerät mit sich führen, da sie ihr Smartphone fast immer dabei haben. In Kombination mit Gewebszuckersensoren kann das Handy bei drohenden Blutzuckerentgleisungen rechtzeitig warnen. Gerade für insulinpflichtige Patienten kann das eine sehr große Hilfe sein.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Julia Gröber-Knapp.

Weitere Artikel zum Thema:

 
 

Diese Website verwendet Cookies.
Diese Webseite nutzt neben notwendigen auch nicht notwendige Cookies externer Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Nutzungsverhalten zu sammeln. Personenbezogene Daten werden von uns nicht erhoben und bedürfen, wie z. B. bei der Nutzung von Kontaktformularen, Ihrer expliziten Zustimmung. Sie können dem Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche „alle Cookies akzeptieren“ zustimmen oder sich per Klick auf „alle Cookies ablehnen“ dagegen entscheiden. Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Diensten und zum Widerruf finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Dort können Sie ebenfalls Ihre hier getroffenen Einstellungen unter dem Link „Cookie-Einstellungen“ jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig und für die Nutzung der Webseite nicht notwendig.