Ob im Krankenhaus, in Seniorenzentren oder der Einrichtung für psychisch Kranke - der Alltag in den BBT-Einrichtungen stellt immer wieder ganz grundsätzliche Fragen nach dem Fortgang von Therapien, einer selbstbestimmten Entscheidung, dem Abwägen von Fürsorge und Leid. Welche Werte sind erstrebens- und schützenswert? Um was es konkret geht, erzählt Thomas Wigant. Er ist Regionalleiter der BBT-Gruppe in der Region Tauberfranken-Hohenlohe und Vorsitzender des Ethikkomitees.
Die BBT-Gruppe als konfessioneller Träger caritativer Einrichtungen legt ihren Entscheidungen das christliche Menschenbild zugrunde: Als Christen glauben wir, dass uns das Leben nicht grundsätzlich zur Verfügung steht, sondern dass wir es gegenüber dem Schöpfer, der es uns anvertraut hat, verantworten müssen. Deshalb würden wir zum Beispiel - unabhängig von der gesetzlichen Lage - in unseren Einrichtungen keine aktive Sterbehilfe leisten.
Wohl aber fragen wir uns, ob ein Patient - etwa nach einem schweren Schlaganfall - künstlich ernährt werden soll. Ob ein Patient ohne Aussicht auf Genesung reanimiert wird. Der therapeutische Nutzen muss größer sein als das Leid. Dabei ist wichtig, wie die Ärzte das einschätzen, und auch, welche und wie viel Therapie der Patient selbst wünscht oder - falls er sich nicht äußern kann - wünschen würde.
Die Frage nach Therapiebegrenzung - besonders am Lebensende - ist in Krankenhäusern alltäglich. Eine große Hilfe ist dabei natürlich, wenn Patienten ihren Willen in einer Patientenverfügung deutlich formuliert haben.
Das Gleiche gilt für freiheitsentziehende Maßnahmen, die etwa bei Psychiatriepatienten oder dementen Bewohnern von Seniorenheimen nötig sein können. Hier steht die Fürsorgeverpflichtung der Helfer, Menschen vor Selbstverletzung zu schützen, dem Recht auf Freiheit entgegen. Im Idealfall entscheidet man auch hier im richtigen Moment gemeinsam mit den Betroffenen, ansonsten auch mit ihren Betreuern und immer mit dem Betreuungsgericht.
Häufig und sehr herausfordernd sind auch Entscheidungen über die gerechte Verteilung von begrenzten Ressourcen - beispielsweise bei der Zuteilung von begrenzten Intensiv- oder Beatmungsplätzen.
Grundsätzlich sind in den Ethikkomitees alle Berufsgruppen vertreten, die mit Patienten und Bewohnern arbeiten: Ärzteschaft und Pflegeteam, aber auch Seelsorge und Sozialdienste. Hier im Taubertal nehmen auch immer ein bis zwei externe Experten teil, zum Beispiel Juristen. Als reines Beratungsgremium darf ein Ethikkomitee niemandem eine Entscheidung in einem spezifischen Therapiekontext abnehmen. Seine Aufgabe ist es, Ärzte, Patienten und Betreuer in ethischen Konflikten zu beraten. Dazu bieten wir allen Stationen Fallbesprechungen im Ethikkomitee an, die von speziell geschulten Moderatoren begleitet werden.
Zu immer wieder auftretenden Fragestellungen entwickeln wir Leitlinien für die Mitarbeitenden. Aktuell erarbeiten wir zum Beispiel ein Formular, in dem behandelnde Ärzte die Therapiewünsche ihrer Patienten festhalten, damit die Kollegen der Bereitschaftsdienste in der Nacht und am Wochenende wissen, wie sie in einer bestimmten Situation im Sinne des Patienten handeln. In den Seniorendiensten greifen wir eine Entwicklung auf, die sich "Advance Care Planning" nennt: eine vorausschauende Gesundheitsplanung für die Therapie und Pflege in der letzten Lebensphase. Daran arbeiten wir gemeinsam mit einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern unserer Seniorenzentren.
Text: Jan D. Walter | Fotos: André Loessel