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26.09.2017 / aktualisiert 16.12.2020

Selbst entscheiden – Patientenverfügung schreiben!

Jeder Mensch hat das Recht, selbst über Art und Umfang seiner medizinischen Versorgung zu bestimmen. Seit 2017 steht die Selbstbestimmung des Patienten auch im Berufskodex der Mediziner, dem Genfer Gelöbnis. Mit einer Patientenverfügung kann man dieses Recht wahrnehmen, wenn man in einer medizinischen Akutsituation seinen Willen nicht äußern kann. 

Eine solche Willenserklärung verpflichtet nicht nur Ärzte und Pflegekräfte dazu, sich nach ihr zu richten. Sie erleichtert auch Angehörigen und Ärzten die Last einer solchen Entscheidung. 

Durch eine Patientenverfügung kann Angehörigen eine große Last abgenommen werden.

Gut zu wissen:

  • Je genauer Sie Ihre Wünsche beschreiben, desto exakter können und müssen sie erfüllt werden. Allgemeine Formulierungen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" sind nicht rechtsverbindlich. Die Maßnahmen müssen benannt werden, zum Beispiel: "keine künstliche Beatmung oder Sauerstoffzufuhr" oder "keine Bluttransfusionen". 
  • Begründungen für Ihre Wünsche können helfen, sie besser zu verstehen und etwaige Zweifel beseitigen. 
  • Sie können in Ihrer Patientenverfügung auch Wünsche über die medizinische Therapie hinaus festhalten, zum Beispiel nach religionskonformer Ernährung. 
  • Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer darüber wachen soll, dass Ihre Patientenverfügung in Ihrem Sinne durchgesetzt wird. Diese Person kann Ihren Willen notfalls auch gerichtlich erstreiten. 
  • Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie zudem, wer Ihre Rechtsgeschäfte wahrnimmt, wenn Sie das nicht mehr können. 
  • Sie können in Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auch Ersatzpersonen benennen, falls die erstgenannte Person selbst nicht in der Lage ist, Ihre Interessen zu vertreten. Ebenso können Sie Personen nennen, die das auf keinen Fall tun sollen. 
  • Die eigene Patientenverfügung kann man jederzeit widerrufen oder ändern - schriftlich und mündlich. Selbst durch Gesten oder Mimik können Sie Ihren Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal noch kundtun. 
  • In der Notfallmedizin sind Patientenverfügungen nur bedingt wirksam, da ein Notarzt sie in der Eile in den seltensten Fällen berücksichtigen kann. Seine Aufgabe lautet: Leben retten! 

Lassen Sie sich beraten, um sich über Ihre eigenen Wünsche klar zu werden und sie rechtswirksam zu formulieren. Sprechen Sie Ihren Hausarzt an, wenden Sie sich an die nächste BBT-Einrichtung oder eine andere caritative Einrichtung in Ihrer Nähe. 

Mehr Infos

Musterformulare für Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten gibt es im Internet, zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter www.bmjv.de und bei der Bundesärztekammer unter www.bundesaerztekammer.de 

Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben gemeinsam eine aktualisierte Neuauflage der Broschüre "Christliche Patientenvorsorge" veröffentlicht. Mehr Infos dazu auf www.dbk.de 

Text: Jan D. Walter | Foto: timyee/Shutterstock.com

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