17.04.2019
Die BBT-Gruppe begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen mit Behinderung bei der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben können.
Das Bundesverfassungsgericht
hatte am Montagabend einem Eilantrag der Bundestagsoppositionsparteien Grüne,
Linke und FDP stattgegeben. Gegenüber Menschen mit Behinderungen, die in
geschlossenen Einrichtungen leben und ihr Wahlrecht bereits ausüben konnten,
waren Menschen mit Behinderung, für die eine rechtliche Betreuung in allen
Angelegenheiten eingesetzt ist, vom Wahlrecht ausgeschlossen - ebenso Straftäter,
die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht
sind. Diese Wahlrechtsausschlüsse seien verfassungswidrig, hatte das
Bundesverfassungsgericht bereits im Januar dieses Jahres entschieden. Eine
Neuregelung hätte erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.
"Das Wahlrecht
steht jedem Bürger zu. Die Teilnahme an Wahlen ist ein elementarer Ausdruck der
Selbstbestimmtheit und Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben", kommentierte
Dr. Albert-Peter Rethmann, Sprecher der BBT-Geschäftsführung die Entscheidung. Es
sei erfreulich, dass alle Menschen mit Behinderung bereits bei der
bevorstehenden Europawahl ihre Stimme abgeben könnten. Die BBT-Gruppe wird nun Klienten
und Betreuer in ihren Einrichtungen bei den Anträgen auf Eintragung ins
örtliche Wählerverzeichnis unterstützen.