09.11.2018
Stellungnahme der Geschäftsführung der BBT-Gruppe zur Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) am 09.11.2018 im Deutschen Bundestag
Mit der Verabschiedung des
Pflegepersonalstärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag hat eines der wohl
wichtigsten Gesetze der laufenden Legislaturperiode die letzte Hürde
absolviert. Die Geschäftsführung der BBT-Gruppe, einer der großen Träger von
Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen in Deutschland, begrüßt in einer
Stellungnahme die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege als ein
"wichtiges Signal für die Zukunft einer guten Gesundheitsversorgung der
Menschen in Deutschland".
In dem Pflegepersonalstärkungsgesetz seien langjährige Forderungen der
Krankenhausträger und Interessensverbände im Gesundheitswesen endlich ernst genommen
worden, so die BBT-Geschäftsführung. Dies gilt insbesondere für Regelungen zur
Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe, die Schaffung und Finanzierung
zusätzlicher Stellen ohne höhere Belastungen für die Leistungserbringer, die
Weiterführung des Krankenhausstrukturfonds sowie die Ausweitung der
Finanzierungsmöglichkeiten z. B. im Bereich der Digitalisierung. Für die
konfessionellen Träger in Deutschland, die gut ein Drittel der Krankenhäuser in
Deutschland repräsentieren, bedeutet die Anerkennung der Vergütungsaufschläge
des kirchlichen Tarifwerks in der Pflege eine zusätzliche Entlastung.
Kritisch
sieht die BBT-Geschäftsführung, dass durch die Festschreibung von
Pflegepersonaluntergrenzen die Krankenhäuser bestraft werden, die über die
festgelegten Personaluntergrenzen in die Pflege investieren. Hier besteht die
Gefahr, dass die Kostenträger zum Personalabbau drängen. Dies könne vor allem
christliche Krankenhäuser treffen, für die die besondere Zuwendung zu Menschen
in der Pflege im Zentrum ihres Versorgungsauftrages stehe.
Insgesamt sieht die Geschäftsführung der BBT-Gruppe in der Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes die Politik auf dem richtigen Weg, auch wenn damit noch lange nicht alle Fragen zur Sicherstellung einer guten Pflege in Deutschland beantwortet seien.
Den vollständigen Wortlaut der Erklärung finden Sie hier: