13.11.2015
Pflegeergänzungsgesetz: BBT-Gruppe verspricht sich bessere Versorgung, erwartet aber Nachbesserungen im Pflegerecht und in der Finanzierung. 20 Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung hat der Bundestag heute die bislang umfassendste Reform der Versicherung verabschiedet.
Durch das "zweite Pflegeergänzungsgesetz" werden insbesondere Menschen mit Demenz und psychischen Störungen mehr Leistungen und eine bessere Pflege erhalten. Sie haben künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die bislang drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Außerdem wird der alte "Pflege TÜV" abgeschafft und ein neues Begutachtungssystem eingeführt.
Bruder Alfons Maria, Sprecher der Geschäftsführung, unterstreicht für die BBT-Gruppe, "dass es mit dem Gesetz zukünftig zu einer Leistungserweiterung für die Pflegebedürftigen kommt. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, bei dem nicht mehr die erforderlichen Pflegeminuten im Vordergrund stehen, sondern die Fähigkeiten der Pflegebedürftigen, führt bei richtiger Umsetzung zu einer gerechteren Leistungsverteilung und deutlich besseren Versorgung". Dazu gehöre auch die im Gesetz vorgesehene Erstellung und Erprobung eines Systems zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen. "Allerdings werden die Veränderungen nicht dazu beitragen, die zukünftigen Herausforderungen, die auf das Gesundheits- und Sozialwesen zukommen, zu meistern.
Daher ist die Politik aufgefordert, an einer konsequenten Weiterentwicklung des neuen Pflegerechts zu arbeiten", so Michels weiter. Dr. Markus Mai, Leiter des Fachbereichs Gesundheitsdienste (Pflege) in der Zentrale der BBT-Gruppe, ergänzt dazu: "Insbesondere die personelle Besetzung der Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe muss deutlich zunehmen und auch angemessen finanziert werden, damit auch zukünftig eine gute und menschliche Versorgung der Pflegebedürftigen in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung sichergestellt werden kann."