06.11.2015
Die BBT-Gruppe begrüßt das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Durch dieses Verbot wird klar verdeutlicht: Der assistierte Suizid soll in Deutschland keine Normalität werden. Der gesellschaftliche Druck auf Schwerstkranke wird auf diese Weise gemindert.
Nach einer erneuten engagierten und ernsthaften Debatte hat der Bundestag am 6. November beschlossen, dass künftig die geschäftsmäßig organisierte und die gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung verboten sein wird. Große Übereinstimmung herrschte bei allen Abgeordneten der unterschiedlichen Fraktionen im Hinblick auf den notwendigen weiteren Ausbau einer guten Hospiz- und Palliativversorgung.
Die BBT-Gruppe begrüßt das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid. Durch dieses Verbot wird klar verdeutlicht: Der assistierte Suizid soll in Deutschland keine Normalität werden. Der gesellschaftliche Druck auf Schwerstkranke wird auf diese Weise gemindert. Die Gefahr der fremdbestimmenden Einflussnahme in Situationen, in denen die Selbstbestimmung des Menschen eingeschränkt sein kann, wird reduziert. Die Selbstbestimmung des Einzelnen und der Schutz des menschlichen Lebens bleiben durch die neue gesetzliche Regelung gleichermaßen gewahrt.
Bereits im Sommer hatte sich die BBT-Gruppe gemeinsam mit
neun anderen großen christlichen Trägern des Gesundheits- und Sozialwesens mit
dem Dokument "An der Seite des Lebens" deutlich positioniert: Suizidassistenz
soll in unseren Einrichtungen keinen Platz haben. Kein Arzt, kein Pflegender
soll in seiner Tätigkeit dem Konflikt ausgesetzt sein, dass Suizidassistenz zu
ihren Aufgaben gehören könnte. Der Ausbau der Palliativversorgung hat als
wichtiges Anliegen christlicher Träger auch für die BBT-Gruppe herausragende
Bedeutung.
Link zum Dokument: An der Seite des Lebens