Gesetzlich Versicherte müssen für ihre Unterkunfts- und Betreuungskosten im Krankenhaus zurzeit eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Kalendertag an die Krankenkassen zahlen, allerdings höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. Aufnahme- und Entlasstag zählen dabei jeweils als ein Tag. Sie können diesen Betrag am Entlasstag direkt bei der Information am Eingang bezahlen oder Sie erhalten von uns eine Rechnung. Wir leiten den Betrag an die Krankenkasse weiter.
Wir freuen
uns, wenn es Ihnen wieder besser geht und Sie das Krankenhaus verlassen können.
Den Zeitpunkt für die Entlassung bestimmt Ihr Arzt. Bei einer Entlassung auf
eigenen Wunsch übernehmen Sie selbst die Verantwortung für mögliche Risiken.
Das gleiche gilt bei einer Entlassung aus disziplinarischen Gründen.
Wenn Sie
packen, vergessen Sie bitte nicht Ihre persönlichen Gegenstände und Wertsachen.
Falls Sie etwas vom Krankenhaus entliehen haben (z.B. Bücher, Gehhilfen,
Rollstuhl, Besteck etc), geben Sie es bitte zurück.
In der Regel werden Sie vormittags entlassen. Bitte räumen Sie dann Ihr Zimmer, damit wir den Platz für neue Patienten vorbereiten können. Sie erhalten vom Stationsarzt einen Entlassbrief mit den wichtigsten Angaben zur Diagnose und weiteren Behandlung, den Sie an Ihren Hausarzt weitergeben sollten.
An der Information können Sie Ihre Telefonrechnung begleichen und die Eigenbeteiligung bezahlen.
Wir vom Gemeinschaftskrankenhaus haben ein Ethikkomitee eingerichtet, dem MitarbeiterInnen
aller Berufsgruppen angehören. Zwei Mitglieder sind ausgebildete Berater
für Patientenverfügungen.
Das Ethikkomitee tritt alle drei Monate zusammen und hat drei Aufgaben:
Zudem hat jede/r die Möglichkeit, ethische Fragestellungen an
das Komitee zu richten.