Für Angehörige von Patienten stehen sechs Gästezimmer in unserem Wohnheim zur Verfügung. Der Übernachtungspreis beträgt zurzeit 52 Euro pro Nacht. Mahlzeiten können sie in unserem Café/Restaurant Ambiente einnehmen. Alle Zimmer sind mit einem TV-Gerät ausgestattet.
Bei Bedarf für ein Zimmer wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal auf der Station oder bei Michael Nollmann, Tel. 0 52 51 / 702-1068, mnllmnnbk-pdrbrnd
Hier können Sie den Meldeschein für Gäste herunterladen.
Hier finden Sie unsere Hausordnung.
Auch für Ärzt*innen, Hospitanten und Schüler*innen stehen Einzelappartments mit Küchenzeile und Bad zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
§ 3 Miete / Kosten
Beim Auszug aus dem Zimmer wird zur Wahrung des
Standards eine Pauschale von 75,00 € berechnet. Diese kann beim Auszug direkt
in bar bezahlt werden oder es erfolgt eine Verrechnung mit der hinterlegten
Kaution (s. hierzu auch § 9 „Auszug des Mieters“).
§ 9 Auszug
des Mieters
Zieht der Mieter aus, muss er die Räume im gleichen Zustand
wie bei Übernahme hinterlassen (aufgeräumt und sauber) und mit sämtlichen
Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Verwalter in einer gemeinsamen
Zimmerabnahme bis 10.00 Uhr persönlich übergeben.
§ 10 Sonstige
Vereinbarungen
1. Mieter und Vermieter vereinbaren als Sicherheit
eine Mietkaution in Höhe von 500,00 €.
Kaution in Höhe von 500,00 € -
diese wird dann bei Auszug vermindert um die 75,00 € Werterhaltungspauschale
sowie ggf. um den Wert von Inventar gem. Inventarliste (Bsp. Verlust, Bruch
oder dergleichen) zurückgezahlt.
Verfügt
der Mieter über ein deutsches Konto, dann wird die Kaution per
SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Verfügt
der Mieter über KEIN deutsches Konto, dann muss die Kaution in
Höhe von 500,00 € in bar bei Übernahme des Zimmers bezahlt werden.
2. Ein vom Vermieter und
Mieter zu unterzeichnendes Übergabe- / Abnahmeprotokoll ist Bestandteil des
Mietvertrages.
3. Ohne Übergabeprotokoll
und Schlüsselrückgabe kann keine Rückzahlung der Mietkaution erfolgen.
4. Das Anbringen von Bildern und
sonstigen Gegenständen an Wänden und Einrichtungsgegenständen mit Nägeln,
Schrauben oder Klebern ist nicht gestattet.
7. Die Mieträume sind mit
automatischen Brandmeldern ausgestattet, die an die zentrale Brandmeldeanlage
angeschlossen sind. Die empfindliche Messtechnik der Brandmelder reagiert auf
Rauchentwicklung z. B. durch einen Brand, auf Wasserdampf, der beim Kochen
entsteht oder auf Rauchpartikel, die z. B. beim Anbrennen in einer Pfanne
hochwirbeln. Sollte ein Brandmelder einen Alarm auslösen, wird dieser über die
Brandmeldeanlage automatisch an die Leitstelle der Feuerwehr weitergeleitet.
Die Leitstelle leitet sodann unmittelbar einen Feuerwehreinsatz ein. Trifft den
Mieter ein Verschulden für diesen Feuerwehreinsatz, so werden wir die Kosten
mit € 1.000,00 an den Mieter weiterberechnen.