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Famulatur

Absolut empfehlenswert!

In unseren 13 Fachkliniken und den Kompetenzzentren bieten wir Medizinstudentinnen und -studenten die Möglichkeit, als Famulant erste Erfahrungen zu sammeln. Von der Diagnostik bis zur Therapie erhalten sie während dieser Zeit Einblicke in klinische Abläufe.

Wir bieten:

Auch Hospitanten sind bei uns herzlich willkommen. Voraussetzung ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2 Level
Bei Interesse an einer Famulatur oder Hospitation wenden Sie sich bitte direkt an den Chefarzt der Klinik, in der Sie arbeiten möchten. Wir freuen uns auf Sie.  Zu den Fachbereichen


Es war eine sehr schöne und lehrreiche Zeit, sodass ich die Famulatur hier auf jeden Fall weiterempfehle!

Hier geht es zu allen Bewertungen auf famulatur-ranking.de   

Das DomiCo-Wohnheim. Ihr Zuhause auf dem Brüderkrankenhaus Campus

Auf Anfrage ist die Unterbringung im freundlich und hell eingerichteten Einzelzimmer mit Bad, TV und freiem W-LAN möglich. Außerdem steht eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Das Wohnheim liegt auf dem Campus des Brüderkrankenhauses im DomiCo-Gebäude am Lindenweg. 
Kontakt und Information: Michael Nollmann, Tel 05251 702-1068, mnllmnnbk-pdrbrnd 
Unsere Hausordnung im Wohnheim

Bildergalerie PJ Wohnbereich im DomiCo

Auszug aus dem Mietvertrag - Informationen für Mieter*innen 

§ 3 Miete / Kosten

1. Die monatliche Miete richtet sich nach dem jährlichem Sachbezugswert für Unterkünfte.
Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten (Strom, Wasser, Abwasser, Heizung, WLAN, Müllentsorgung usw.) bezahlt.

2. Beim Auszug aus dem Zimmer wird zur Wahrung des Standards eine Pauschale in Höhe von 75,00 € berechnet. Diese kann beim Auszug direkt in bar bezahlt werden oder es erfolgt eine Verrechnung mit der hinterlegten Kaution (s. hierzu auch § 9 „Auszug des Mieters“).

§ 6 Nutzung der Mieträume, Untervermietung

1. Der Mieter darf die Mietsache nur zu dem vertraglichen Zweck und nur nach Maßgabe der Hausordnung nutzen.

2. Tierhaltung ist aus Gründen der Hygiene und mit Rücksicht auf die anderen Mieter nicht gestattet.

3. Mieter/innen mit einer Gemeinschaftsküche, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinschaftsküche und deren Ausstattung permanent sich in einem adäquaten Zustand befindet. Somit muss jeder Nutzer/in nach Gebrauch, seine benutzten Gegenstände unverzüglich reinigen. Bei Missachtung, obliegt dem Vermieter das Recht die Gemeinschaftsküche zu schließen.

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

Mieter und Vermieter vereinbaren als Sicherheit eine Mietkaution in Höhe von 500,00 €.
Diese wird dann bei Auszug vermindert um die 75,00 € Werterhaltungspauschale sowie ggf. um den Wert von Inventar gem. Inventarliste (Bsp. Verlust, Bruch oder dergleichen) zurückgezahlt.
Verfügt der Mieter über ein deutsches Konto, dann wird die Kaution per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Verfügt der Mieter über KEIN deutsches Konto, dann muss die Kaution in Höhe von 500,00 € in bar bei Übernahme des Zimmers bezahlt werden.

Ein vom Vermieter und Mieter zu unterzeichnendes Übergabe- / Abnahmeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.

Ohne Übergabeprotokoll und Schlüsselrückgabe kann keine Rückzahlung der Mietkaution erfolgen.

Das Anbringen von Bildern und sonstigen Gegenständen an Wänden und Einrichtungsgegenständen mit Nägeln, Schrauben oder Klebern ist nicht gestattet.

Die Mieträume sind mit automatischen Brandmeldern ausgestattet, die an die zentrale Brandmeldeanlage angeschlossen sind. Die empfindliche Messtechnik der Brandmelder reagiert auf Rauchentwicklung z. B. durch einen Brand, auf Wasserdampf, der beim Kochen entsteht oder auf Rauchpartikel, die z. B. beim Anbrennen in einer Pfanne hochwirbeln. Sollte ein Brandmelder einen Alarm auslösen, wird dieser über die Brandmeldeanlage automatisch an die Leitstelle der Feuerwehr weitergeleitet. Die Leitstelle leitet sodann unmittelbar einen Feuerwehreinsatz ein. Trifft den Mieter ein Verschulden für diesen Feuerwehreinsatz, so werden wir die Kosten mit € 1.000,00 an den Mieter weiterberechnen.

 
 

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