In unseren 13 Fachkliniken und den Kompetenzzentren bieten wir Medizinstudentinnen und -studenten die Möglichkeit, als Famulant erste Erfahrungen zu sammeln. Von der Diagnostik bis zur Therapie erhalten sie während dieser Zeit Einblicke in klinische Abläufe.
Wir bieten:
Auch Hospitanten sind bei uns herzlich willkommen. Voraussetzung ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2 Level.
Bei Interesse an einer Famulatur oder Hospitation wenden Sie sich bitte direkt an den Chefarzt der Klinik, in der Sie arbeiten möchten. Wir freuen uns auf Sie. Zu den Fachbereichen.
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Auf Anfrage ist die Unterbringung im freundlich und hell eingerichteten Einzelzimmer mit Bad, TV und freiem W-LAN möglich. Außerdem steht eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Das Wohnheim liegt auf dem Campus des Brüderkrankenhauses im DomiCo-Gebäude am Lindenweg.
Kontakt und Information: Michael Nollmann, Tel 05251 702-1068, mnllmnnbk-pdrbrnd
Unsere Hausordnung im Wohnheim
§ 3 Miete / Kosten
1.
Die monatliche Miete richtet sich nach dem jährlichem Sachbezugswert für
Unterkünfte.
Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten (Strom,
Wasser, Abwasser, Heizung, WLAN, Müllentsorgung usw.) bezahlt.
2. Beim Auszug aus dem Zimmer wird zur Wahrung des
Standards eine Pauschale in Höhe von 75,00 € berechnet. Diese kann beim Auszug
direkt in bar bezahlt werden oder es erfolgt eine Verrechnung mit der
hinterlegten Kaution (s. hierzu auch § 9 „Auszug des Mieters“).
§ 6 Nutzung der
Mieträume, Untervermietung
1. Der Mieter darf
die Mietsache nur zu dem vertraglichen Zweck und nur nach Maßgabe der
Hausordnung nutzen.
2. Tierhaltung ist
aus Gründen der Hygiene und mit Rücksicht auf die anderen Mieter nicht
gestattet.
3. Mieter/innen mit einer Gemeinschaftsküche, haben
dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinschaftsküche und deren Ausstattung
permanent sich in einem adäquaten Zustand befindet. Somit muss jeder Nutzer/in
nach Gebrauch, seine benutzten Gegenstände unverzüglich reinigen. Bei
Missachtung, obliegt dem Vermieter das Recht die Gemeinschaftsküche zu
schließen.
§ 10 Sonstige
Vereinbarungen
Mieter und Vermieter vereinbaren als Sicherheit
eine Mietkaution in Höhe von 500,00 €.
Diese wird dann bei Auszug vermindert um die 75,00 € Werterhaltungspauschale
sowie ggf. um den Wert von Inventar gem. Inventarliste (Bsp. Verlust, Bruch
oder dergleichen) zurückgezahlt.
Verfügt
der Mieter über ein deutsches Konto, dann wird die Kaution per
SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Verfügt
der Mieter über KEIN deutsches Konto, dann muss die Kaution in
Höhe von 500,00 € in bar bei Übernahme des Zimmers bezahlt werden.
Ein vom Vermieter und
Mieter zu unterzeichnendes Übergabe- / Abnahmeprotokoll ist Bestandteil des
Mietvertrages.
Ohne Übergabeprotokoll
und Schlüsselrückgabe kann keine Rückzahlung der Mietkaution erfolgen.
Das Anbringen von Bildern und
sonstigen Gegenständen an Wänden und Einrichtungsgegenständen mit Nägeln,
Schrauben oder Klebern ist nicht gestattet.
Die Mieträume sind mit
automatischen Brandmeldern ausgestattet, die an die zentrale Brandmeldeanlage
angeschlossen sind. Die empfindliche Messtechnik der Brandmelder reagiert auf
Rauchentwicklung z. B. durch einen Brand, auf Wasserdampf, der beim Kochen
entsteht oder auf Rauchpartikel, die z. B. beim Anbrennen in einer Pfanne
hochwirbeln. Sollte ein Brandmelder einen Alarm auslösen, wird dieser über die
Brandmeldeanlage automatisch an die Leitstelle der Feuerwehr weitergeleitet.
Die Leitstelle leitet sodann unmittelbar einen Feuerwehreinsatz ein. Trifft den
Mieter ein Verschulden für diesen Feuerwehreinsatz, so werden wir die Kosten
mit € 1.000,00 an den Mieter weiterberechnen.